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Wenn jemand was auf Reisen tut …

Dieser Artikel wurde im Personalmagazin 5/2019, S. 90 ff. veröffentlicht. Personalmagazin ist Deutschlands meistgelesenes Fachmagazin im Personalwesen. Hier lesen Personalleiter und -manager in mittelständischen und großen Unternehmen jeden Monat topaktuell, wie sie den wachsenden Anforderungen an professionelle Personalarbeit gerecht werden.

In der Praxis stellen sich immer wieder Fragen dazu, inwieweit die Zeiten auf Reisen als Arbeitszeit zu vergüten sind. Zuletzt hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in diesem Zusammenhang für viel Aufmerk­samkeit gesorgt. Mit dem Urteil haben die Erfurter Richter einige Grundsätze zur Vergütungspflicht von Reisezeiten modifiziert. Allerdings wird auch weiterhin zwischen Arbeitszeitrecht und Vergütung zu differenzieren sein.

Dr. Nina Bogenschütz

Rechtsanwältin
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