Beanstandungen der Product Governance
Die BaFin hat Produktgeber sowie Vertriebsunternehmen, also Portfolioverwalter, Anlageberater, etc., untersucht und dabei zahlreiche Gründe für Beanstandungen gefunden. Die Beanstandungen betreffen insbesondere die folgenden Themen:
PRODUKTGEBER
Zielmarktbestimmung
Produktgeber müssen bei der Zielmarktbestimmung genau festlegen, welche Kenntnisse, Erfahrungen, Risikoappetit, etc. die Anleger haben müssen, die für das jeweilige Produkt geeignet sein sollen. Je komplexer ein Produkt ist, desto umfangreicher und tiefgreifender müssen die einzelnen Merkmale der potenziellen Zielkunden gestaltet werden (Proportionalitätsgrundsatz), um sicher zu gehen, dass nur Kunden innerhalb des Zielmarktes zum Erwerb zugelassen sind.
Die BaFin hat festgestellt, dass Produktgeber die Zielmarktbestimmung selten am Proportionalitätsgrundsatz ausrichten. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Kosten und Gebühren
Auch die Kosten und Gebührenstruktur muss zu den avisierten Zielkunden passen. Kosten dürfen beispielsweise die zu erwartende Rendite nicht aufzehren. Dies müssen Produktgeber bei der Ausgestaltung entsprechend zu berechnen und zu bewerten haben.
VERTRIEBSUNTERNEHMEN
Zielmarktbestimmung
Die Zielmarktbestimmung hat bei Vertriebsunternehmen individuell vor dem Hintergrund des eigenen Kundenstammes zu erfolgen. Es hat daher eine eigenständige Zielmarktbestimmung zu erfolgen; eine ungeprüfte Übernahme vom Produktgeber ist nicht ausreichend. Auch bei dieser Zielmarktbestimmung gilt: je komplexer ein Produkt ist, desto umfangreicher und tiefgreifender müssen die einzelnen Merkmale der potenziellen Zielkunden gestaltet werden (Proportionalitätsgrundsatz).
VERANTWORTLICHKEITEN, UMSETZUNG
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortlichkeit ordnungsgemäßer Zielmarktbestimmung unter Beachtung des Proportionalitätsgrundsatzes liegt beim jeweiligen Produktgeber beziehungsweise Vertriebsunternehmen. Sie können diese Aufgaben also nicht in die eine oder andere Richtung delegieren.
Umsetzung in Organisationsrichtlinien
Den Beanstandungen der BaFin können Sie am besten durch entsprechende Vorgaben in Ihren Organisationrichtlinien begegnen.
Wir haben jahrelange Erfahrung in deren Gestaltung und wissen daher genau, worauf es dabei ankommt und wie Sie dies passend zu Ihrer Unternehmenskultur umsetzen können. Melden Sie sich jederzeit gerne bei uns und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Swantje Columbu
Rechtsanwältin