Betroffene Institute
Die BaFin konsultiert derzeit einen Entwurf einer Vergütungsverordnung (WpIVergV) für Geschäftsleiter und Risikoträger mittlerer Wertpapierinstitute (§ 2 Abs. 17 WpIG). Dabei orientiert sich die BaFin an der Institutsvergütungsverordnung, die seit Einführung des WpIG nur noch für Institute gilt, die unter das KWG fallen.
Betroffene Personen
Unter die WpIVergV fallen als Risikoträger die Geschäftsleiter eines Instituts, sowie alle Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts auswirken. Betroffen sind grundsätzlich alle Vergütungsbestandteile.
Ziel der Bestimmungen ist es, Institute dazu zu verpflichten, nachhaltige qualitative und quantitative Kriterien an die Gewährung der Vergütung von Risikoträger zu knüpfen, die Interessenkonflikte und Fehlmotivationen verhindern und Kontroll- und Überwachungseinheiten nicht zuwiderlaufen.
Gegenstand der Umsetzung
Der Entwurf der WpIVergV enthält besondere Regelungen für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Risikoträgern sogenannter mittlerer Wertpapierinstitute. Kleine Wertpapierinstitute sind von der WpIVergV nicht betroffen.
Wesentlicher Regelungsgehalt
Sie werden verpflichtet Ihre Vergütungsstrategie und Ihr Vergütungssystem an Ihre Geschäfts- und Risiko-
strategie anzupassen und dabei die Vergütungen der Risikoträger angemessen auszugestalten. Hierfür enthält die die WpIVergV zahlreiche Vorgaben, die dabei einzuhalten sind. Diese Vorgaben umfassen insbesondere die Höhe variabler Vergütungen, Fragen der Angemessenheit, Maßnahmen zur Bewertung und Adjustierung des Vergütungssystems sowie individueller Vergütungen und Vergütungsbestandteile, die Art und Weise der Gewährung variabler Vergütungen sowie teilweiser Zurückbehaltung (deferred payments) sowie zur regelmäßigen Überprüfung der Umsetzung dieser Vorgaben.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für die Umsetzung der WpIVergV sind in Bezug auf die Geschäftsleiter das Aufsichtsorgan oder, in Ermangelung dessen, die Gesellschafter des Instituts und in Bezug auf die übrigen Risikoträger die Geschäftsleiter des Instituts.
Umsetzung in Organisationsrichtlinien
Die Vorgaben der WpIVergV sind in Ihren Organisationsrichtlinien, insbesondere in Ihrem Vergütungssystem umzusetzen; ferner sind gegebenenfalls Gremien einzurichten und Verantwortlichkeiten zu definieren.
Wir haben bereits jahrelange Erfahrung in der Umsetzung der bisherigen Institutsvergütungsverordnung und wissen daher genau, worauf es dabei ankommt und wie Sie die Vorgaben passend zu Ihrer Unternehmenskultur umsetzen können. Melden Sie sich jederzeit gerne bei uns und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Marcus Columbu
Rechtsanwalt
Swantje Columbu
Rechtsanwältin