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Brückenteilzeit: Recht auf Rückkehr in Vollzeit
Dieser Artikel wurde im IHK Report 2/2019, S. 6 veröffentlicht.
Der Gesetzgeber hat Unternehmen wieder einmal eine Vorschrift beschert, deren unklare Auslegung in der Praxis vor Gericht erstritten werden könnte. Neben der „normalen“ Teilzeitbeschäftigung gilt ab 2019 die Brückenteilzeit.

Dr. Thomas Block, MBA
Rechtsanwalt
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