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Erweiterte Haftung für Vorstände und Geschäftsführer
Wird das StaRUG zur Haftungsfalle?

Das StaRUG verändert die Pflichten und Risiken von Geschäftsleitern und damit auch das Zusammenspiel mit Überwachungsorganen und Gesellschaftern. Die Anforderungen an die Krisenfrüherkennung und das Risikomanagement steigen: Drohende Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Durchfinanzierung des Unternehmens nicht für mindestens 24 Monate gegeben ist. Verletzungen dieser Pflichten implizieren Haftungsrisiken für Vorstände bzw. Geschäftsführer und machen insbesondere für mittelständische Unternehmen den Handlungsbedarf deutlich. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie Defizite im Risikomanagement Ihres Unternehmens beseitigen und persönliche Haftungsrisiken vermeiden.
Speakers

Dr. Fabian Brocke, LL.M.
Partner | act legal Germany
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