Die Europäische Union hält den bestehenden Rechtsrahmen für unzureichend, um die geschlechtsbezogene Lohnlücke wirksam zu schließen. Mit der Verabschiedung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 verfolgt die EU das Ziel, Lohntransparenz zu stärken und den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit in allen Mitgliedstaaten durchzusetzen.
Die Richtlinie führt umfassende Transparenzpflichten, erweiterte Arbeitnehmerrechte und neue Berichtspflichten für Arbeitgeber ein. Auch wenn diese Vorgaben noch bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sollten Unternehmen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen.
Aktueller Stand und Zeitplan
Die Richtlinie (EU) 2023/970 schafft einen verbindlichen europäischen Rahmen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sie bis zum 07. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Bis zum Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsgesetze gelten die bisherigen innerstaatlichen Regelungen weiterhin.
Dennoch gibt die Richtlinie Aufschluss zu den künftigen Pflichten: Um nicht auf dem falschen Fuß erwischt zu werden, sollten Arbeitgeber, ihre Vergütungssysteme und die damit einhergehenden internen Prozesse frühzeitig überprüfen und anpassen, um eine rechtzeitige Compliance sicherzustellen.
Was gilt ab wann?
Ab Juni 2026 (vorbehaltlich der nationalen Umsetzung): Arbeitgeber müssen vor oder während des Einstellungsverfahrens Informationen über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für eine Stelle bereitstellen.
Ab 2027: Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten unterliegen periodischen Berichtspflichten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten erweiterte Auskunftsrechte bezüglich ihres individuellen Entgeltniveaus sowie der durchschnittlichen Entgelthöhen für vergleichbare Beschäftigungsgruppen.
Die wichtigsten neuen Pflichten im Überblick
- Transparente Vergütungsstrukturen: Vergütungssysteme müssen auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien basieren und klar sowie nachvollziehbar dokumentiert sein.
- Diskussionsfreiheit über das Entgelt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, über ihre Vergütung zu sprechen. Vertragliche Verschwiegenheitsklauseln, die solche Gespräche untersagen, sind künftig unwirksam.
- Verbot der Abfrage früherer Vergütung: Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr nach ihrer bisherigen Vergütung fragen (sog. „Transparenzrecht").
- Gemeinsame Entgeltbewertung: Ergibt die Berichterstattung eine geschlechtsspezifische Lohnlücke von mindestens 5 % in einer Beschäftigungsgruppe und lässt sich diese Lücke nicht objektiv rechtfertigen, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen eine Entgeltbewertung durchführen.
- Schadensersatz und Beweislastumkehr: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind berechtigt, bei Diskriminierung Schadensersatz geltend zu machen. Die Beweislast dafür, dass die Grundsätze der Entgeltgleichheit eingehalten wurden, liegt beim Arbeitgeber. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen vorzusehen.
Was ist bereits jetzt zu tun?
Wir empfehlen Unternehmen, folgende Maßnahmen zeitnah in Angriff zu nehmen:
- Vergütungsstrukturen analysieren: Erstellen Sie eine vollständige Datenbasis für alle Vergütungsbestandteile.
- Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definieren: Benennen Sie verantwortliche Ansprechpersonen, legen Sie klare Verantwortlichkeiten fest und etablieren Sie Prozesse für Auskunftsersuchen und Berichterstattung.
- Führungskräfte schulen: Führen Sie Schulungen zu diskriminierungsfreier Vergütung und zu den neuen gesetzlichen Pflichten durch.
- Objektive Systeme einführen: Entwickeln oder standardisieren Sie faire, geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen.
Umsetzungsstand und Ausblick
In vielen Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Spanien und Polen – steht die nationale Umsetzung noch aus. Während die wesentlichen Pflichten auf EU-Ebene definiert sind, können nationale Gesetze Verfahrensdetails und Durchsetzungsmechanismen im Einzelnen regeln.
Wir beobachten die gesetzgeberischen Entwicklungen kontinuierlich und halten Sie auf dem Laufenden, um die rechtzeitige und rechtskonforme Umsetzung zu unterstützen. Zudem bieten wir zum Thema wir am 01.04.2026 ein Webinar an, das weiterführende Einblicke und praxisnahe Orientierung bietet.









