act legal Deutschland berät die Gesellschafter der CRS medical beim Verkauf an Asker Healthcare Group, Schweden

act legal Deutschland (act AC Tischendorf Rechtsanwälte) hat die Gesellschafter der CRS medical GmbH („CRS medical“) beim Verkauf aller Anteile an CRS medical an die Asker Healthcare Group („ASKER“) rechtlich und steuerlich beraten.

CRS medical erbringt seit 2004 Dienstleistungen im Bereich der Medizintechnik. Die langjährige Erfahrung und umfassende Kenntnisse im medizintechnischen Sektor hat CRS medical zu einem dynamischen und leistungsstarken mittelständischen Unternehmen gemacht. Mit über 210 Mitarbeitern ist CRS medical heute annähernd auf allen Kontinenten dieser Welt vertreten.

ASKER mit Sitz in Schweden, besteht mittlerweile aus mehr als 30 Unternehmen in 14 Ländern sowie 2.400 Mitarbeitern und unterstützt Gesundheitsdienstleister und Patienten, um die Ergebnisse für die Patienten zu verbessern, die Gesamtkosten der Versorgung zu senken und eine faire und nachhaltige Wertschöpfungskette zu gewährleisten.

Der Geschäftsführer und Gründer Michael Schlapp bleibt der Gesellschaft in seiner operativen Rolle erhalten. Über weitere Details der Transaktion haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Mit mehr als 300 Professionals in ganz Zentraleuropa bietet act legal anspruchsvolle nationale sowie internationale Rechtsberatung – die attraktive Alternative zu internationalen Großkanzleien.

Berater CRS medical: act legal Deutschland: Christoph O. Breithaupt, M.B.L. (HSG) (Private Equity/Corporate), Sandra Brieske (Private Equity/Corporate), Dr. Stephan Schwilden, MBA (Arbeitsrecht), Dr. Florian Wäßle, LL.M. (IT/IP), Dr. Fabian Laugwitz, MBA, LL.M. Eur. (Immobilienrecht); Dr. Frank Bayer (frb-tax, Steuern)

Fashion forward – The Platform Group wird neuer Aktionär bei Fashionette AG

The Platform Group – der Pionier im Bereich Inline-Platformen (u.a. DocGreen, Stylefy, Taschen24 etc.) wird mit dem Erwerb von 2,4 Millionen Aktien neuer Großaktionär bei der fashionette AG. Die führende Online Plattform für hochwertige Modeaccessoires und Parfum & Kosmetik im Premium- und Luxussegment verzeichnet einen Umsatz von EUR 165 Mio. und wächst stetig weiter. The Platform Group, deren Ursprung im Jahr 1882 liegt, bis heute zum Family Office der Benner Holding gehört und mittlerweile 4.000 Partner in 16 verschiedenen Branchen angebunden hat, erweitert damit konsequent ihr Portfolio.

Berater The Platform Group im Bereich Finance: act legal Deutschland (act AC Tischendorf Rechtsanwälte), Marcus Columbu (Federführung), Swantje Columbu

Mobility forward – The Platform Group erwirbt mit ihrer Beteiligung ViveLaCar die Mobility Platform Cluno

The Platform Groupder Pionier im Bereich Online-Platformen (a.o. DocGreen, Stylefy, Taschen24 etc.) hat mit ihrer Beteiligung ViveLaCar die Autoplattform Cluno Deutschland von der börsennotierten Cazoo GROUP, UK, erworben. Mit der Übernahme mehrerer tausend Fahrzeuge, Abonnenten, 50 Mitarbeitern sowie den Büros in München ist ViveLaCar damit die größte Plattform für Auto-Abos in der DACH-Region und The Platform Group einer der größten Flottenbesitzer in Deutschland, hinter Sixt, Hertz etc.

The Platform Group, deren Ursprung im Jahr 1882 liegt, bis heute zum Family Office der Benner Holding gehört und mittlerweile 4.000 Partner in 16 verschiedenen Branchen angebunden hat, stärkt damit konsequent ihr Portfolio.

Berater The Platform Group: act legal Deutschland (act AC Tischendorf Rechtsanwälte), Marcus Columbu (Projektmanagement, Finance), Dr. Fabian Brocke, LL.M. (M&A)
Berater ViveLaCar GmbH: Dr. Michael Inhester (M&A), Poellath, München
Berater Cazoo Group: Anthony Cross, Luise Meyer-Lindemann (beide M&A), Eversheds Sutherland, München

Neufassung der MaRisk- Rundschreiben 10/2021 (BA) – Mindestanforderung an das Risikomanagement

Was genau ist das Thema?

Die BaFin konsultiert derzeit eine Anpassung der MaRisk, die wahrscheinlich im Q1/Q2 2023 implementiert wird.

Gegenstand der Umsetzung

Die 7. MaRisk-Novelle übernimmt insbesondere die Anforderungen der EBA-Guidelines zu loan origination and monitoring (EBA/GL/2020/06) und damit eine Vielzahl von Ergänzungen zur Ausgestaltung der Kreditprozesse sowie die Beachtung von ESG-Faktoren.

Ferner werden Bestimmungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts, insbesondere Aufbauorganisation, Prozesse im Immobiliengeschäft, insbesondere bei Erwerb/Errichtung, der Bearbeitung und Überwachung von Immobilienprojekten eingeführt.

Alle Institute betreffende Neuerungen

Eine der wesentlichsten Änderungen der 7. MaRisk Novelle betrifft die Berücksichtigung von ESG-Risiken bei der Definition der Risikotragfähigkeit und deren Analyse, der Ausgestaltung der Geschäftsstrategie, Risikosteuerungs-, -management- und -controllingprozesse sowie des IKS eines Instituts, einschließlich der Risikoberichterstattung.

Institute haben ihre Geschäftsstrategie ökonomisch nachhaltig auszurichten und auf Grundlage einer zukunftsgerichteten Analyse zu entwickeln. Dazu sind sich verändernde Umweltbedingungen und die Transition zu nachhaltiger Wirtschaft zu berücksichtigen. Hierzu ist eine Geschäftsmodellanalyse, einschließlich Stresstests, durchzuführen.

Die Kapitalplanung des Instituts muss künftig unter Berücksichtigung der operativen Geschäftsplanung erfolgen.

Die Verwendung von Modellen zur Entscheidungsfindung (beispielsweise Risikoklassifizierungs- und -quantifizierungsverfahren, Stresstests, Bewertungsmodelle, etc.) unterliegen neuen Voraussetzungen in Bezug auf Datenquellen, Anpassungen und Zuverlässigkeit. Nicht betroffen von der MaRisk Novelle sindModelle, die einer Genehmigung der zuständigen Behörden bedürfen und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) fallen.

Neuerungen bei der Kreditvergabe

Bei der Kreditvergabe und Bewertung von Kreditsicherheiten sind ESG-Risiken zu beachten und sich an den EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) zu halten. Kredite und Kreditsicherheiten sind mindestens jährlich auf Durchsetzbarkeit und Ausfallrisiken zu analysieren.

Gehebelte Transaktionen

Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) zu beachten.

Änderungen im Kreditgeschäft

Ist ein Institut im Immobiliengeschäft tätig (Investitionsvolumen von jährlich mehr als EUR 10 Mio. und/oder 2% der Bilanzsumme), definiert die MaRisk im neuen Besonderen Teil BTO 3 Vorgaben für die Aufbauorganisation, Prozesse im Immobiliengeschäft, insbesondere bei Erwerb/Errichtung und die weitere Bearbeitung und Überwachung von Immobilienprojekten sowie die Überwachung von Immobilienprojekten.

Auswirkungen auf die Praxis

Sämtliche Neuerungen sind entsprechend in den Organisationsrichtlinien abzubilden. Das bedeutet, dass Sie die Neuerungen nicht nur umsetzen, sondern auch dokumentieren müssen, dass Sie sie künftig umsetzen werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Anpassung Ihrer Organisationsrichtlinien und -handbücher, und zwar so, dass es zum Umfang Ihres Geschäftsmodells passt und Ihre Unternehmenskultur abbildet.