Update internationaler Datenschutz: neue Standardvertragsklauseln für internationale Datentransfers

Vor knapp einem Jahr hat der EuGH das EU-US Privacy Shield für unwirksam erklärt (Schrems II Urteil) und dabei auch einige Fragen im Hinblick auf die EU-Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC), dem wichtigsten Instrument für den internationalen Datentransfer, aufgeworfen. Nunmehr hat die EU-Kommission neue SCC verabschiedet, mit denen sie die bisherigen Regelungen an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) angepasst und zudem Vorgaben des EuGH berücksichtigt hat. Gleichwohl wird sehr schnell deutlich, dass die EU-Kommission mit dem neuen Regelwerk keinen Freibrief für einen Datenaustausch geschaffen hat. Auf Unternehmen, die personenbezogene Daten auf Grundlage von SCC in Drittländer wie die USA übermitteln, kommt nun einige Arbeit zu.

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WMWP im IFLR1000 Ranking 2020/2021 „Banking and Finance“ platziert

Unsere erfolgreiche Weiterentwicklung der Bank- und Finanzrechtspraxis in den letzten Jahren hat nun auch zu einer internationalen Anerkennung geführt. Die Platzierung im aktuellen IFLR1000 Ranking 2020/2021.

Ein Erfolg, den wir u.a. unseren zufriedenen Mandanten und einem starken Team rund um Mag. Martin MutzDr. Roman Hager und Mag. Franz Asseg zu verdanken haben..

Hier geht es zum IFLR1000 Ranking.

Dr. Sven Tischendorf, MBA, Dr. Alexander Höpfner und Dr. Felix Melzer stellen Ertragsfähigkeit und Refinanzierung der internationalen Vossloh-Schwabe Gruppe im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren sicher



Die Vossloh-Schwabe Gruppe hat eine mehr als 100-jährige Tradition als einer der weltweit führenden Hersteller und Distributoren von LED-Systemen, Lichtsteuerungssystemen und Lichttechnik-Komponenten mit Tochtergesellschaften in Europa, Asien, Afrika und Ozeanien. Bis Ende 2019 war die Vossloh-Schwabe Gruppe Teil des Panasonic Konzerns und wurde Anfang 2020 an den Private Equity Investor Fidelium Partners veräußert. Mit insgesamt mehr als 1.000 Mitarbeiter hat die Vossloh-Schwabe Gruppe im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von EUR 160 Mio. erzielt.

Nachdem die Gläubiger am 03. Mai 2021 den von der Eigenverwaltung vorgelegten Insolvenzplänen einstimmig zugestimmt haben, werden die seit Mai 2020 laufenden Eigenverwaltungsverfahren (Schutzschirmverfahren) zeitnah aufgehoben werden können. Die im Zuge der Eigenverwaltungsverfahren durchgeführte Reorganisation umfasste neben der Optimierung der gesamten Produktions- und Vertriebsorganisation auch Teilbetriebsschließungen und Verlagerungen von Betriebsteilen. Durch diese Maßnahmen ist die langfristige Ertragsfähigkeit der gesamten Vossloh-Schwabe Gruppe sichergestellt und der dauerhafte Fortbestand der Arbeitsplätze gesichert.

Fidelium Partners wird die Vossloh-Schwabe Gruppe auch weiterhin als Gesellschafter begleiten und hat im Rahmen der in den Insolvenzplänen durchgeführten Kapitalmaßnahme die Vossloh-Schwabe Gruppe umfangreich finanziell neu ausgestattet. Die Vossloh-Schwabe Gruppe ist damit nicht nur vollständig durchfinanziert, sondern auch operativ wieder voll handlungs- und wettbewerbsfähig.

Nach den allein in den vergangenen sechs Monaten bereits erfolgreich abgeschlossenen Eigenverwaltungsverfahren von Baden-Board, Picard, JMT und Hallhuber kann die Insolvenz- und Sanierungspraxis von act legal Deutschland mit der Vossloh-Schwabe Gruppe einen weiteren Sanierungserfolg in einem der marktbekannten Verfahren in Deutschland verzeichnen.

Eigenverwaltung, Beratung Vossloh-Schwabe Gruppe: act AC Tischendorf: Dr. Sven Tischendorf, MBA (Federführung, Generalbevollmächtigter, CRO), Dr. Alexander Höpfner (Federführung, Generalbevollmächtigter, CIO), Dr. Felix Melzer (Verfahrensabwicklung), Dr. Fabian Laugwitz, MBA, LL.M. (Lieferantenmanagement), Dr. Stephan Schwilden, MBA (Arbeitsrecht), Dr. Nina Honstetter (Arbeitsrecht)

Flaggschiffmandat: TECHNIPLAS übernimmt mit act AC Tischendorf den Geschäftsbetrieb und die wesentlichen Assets der börsennotierten Nanogate Gruppe aus der Insolvenz



Durch notariellen Kaufvertrag vom 7. Mai 2021 übernimmt TECHNIPLAS die wesentlichen Vermögenswerte der Nanogate SE und ihrer insolventen Tochtergesellschaften Nanogate Management Services GmbH, Nanogate NRW GmbH, Nanogate PD Systems GmbH und Nanogate Neunkirchen GmbH im Wege sogenannter „Asset Deals“ (Übertragende Sanierung) sowie die von der Nanogate SE gehaltenen, dem Kerngeschäft zuzurechnenden Beteiligungen an nicht insolventen Tochtergesellschaften (u.a. Nanogate North America LLC, Nanogate heT Engineering GmbH, Nanogate Netherlands B.V., Nanogate Schwäbisch Gmünd GmbH, Nanogate Slovakia s.r.o.) im Wege von sogenannten „Share Deals“.

Der Vollzug der Transaktion steht noch unter verschiedenen Bedingungen.

Nanogate mit Hauptsitz in Göttelborn ist ein führender Technologiekonzern, der designorientierte, multifunktionale Komponenten und Oberflächen vor allem für die Automobil- und Industriebranche produziert. Das Unternehmen verfügt über ein umfangreiches Technologieportfolio und beliefert bedeutende internationale Kunden weltweit (z.B. Airbus, BMW, Daimler, Ford, GM und die VW-Gruppe). Die 22 Gruppenunternehmen sind an zehn Standorten in sieben Ländern aktiv; die Aktien der Nanogate SE werden im Scale Segment der Deutschen Börse Frankfurt gehandelt. Im Jahr 2019 erzielte Nanogate mit rund 1.800 Mitarbeitern einen Umsatz von ca. EUR 243 Mio. Am 22. Juni 2020 beantragte das Management die Insolvenz in Eigenverwaltung gem. § 270b InsO (Schutzschirmverfahren) für die Nanogate SE sowie fünf deutsche Tochtergesellschaften. Alle übrigen Gesellschaften der Gruppe wurden solvent fortgeführt.

TECHNIPLAS ist ein globaler Anbieter von hochentwickelten Kunststoffkomponenten, vorwiegend für den Automobilsektor, aber auch für Industrie-, Konsumgüter-, Medizin- und andere Märkte. Die Unternehmensgruppe wurde 1941 gegründet und generiert heute an zehn Standorten einen Umsatz von rd. USD 500 Mio. Unterstützt wird der nachhaltige Wachstumskurs von den Gesellschaftern H.I.G Capital, Amzak Capital Management und The Jordan Company.

Zum Hintergrund

act legal Deutschland ist Trusted Advisor vieler bekannter Private Equity Fonds und deren Portfoliogesellschaften, insbesondere auch in den Bereichen distressed M&A und Restrukturierung. Zu H.I.G. Capital besteht eine langjährige Verbindung. Für TECHNIPLAS hat act legal Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrere Transaktionen betreut. act legal Deutschland war neben der Transaktionsführung in Deutschland auch für die internationale Gesamtsteuerung der rechtlichen Aspekte der Transaktion verantwortlich, wofür es maßgeblich auf zahlreiche andere act legal Büros zurückgreifen konnte.

Anwaltliche Berater TECHNIPLAS

act legal Deutschland – act AC Tischendorf Rechtsanwälte (Gesamtsteuerung, Transaktionsberatung und -dokumentation): Dr. Sven Tischendorf, MBA (M&A, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht), Dr. Matthias Müller, MBA (M&A, Corporate, Insolvenzrecht), Dr. Fabian Brocke, LL.M. (Transaktionsdokumentation, Steuerung Due Diligence weltweit), Dr. Stephan Schwilden (Arbeitsrecht; Kartellrecht), Dr. Florian Wäßle (IP / IT), Marcus Columbu (Finance), Dr. Fabian Laugwitz LL.M., MBA (Real Estate), Sarah Landsberg (Corporate, M&A)

act legal Österreich – WMWP (österreichische Transaktionsaspekte): Dr. Martin Wiedenbauer, Mag. Franz Asseg

act legal Slowakei – act MPH (slowakische Transaktionsaspekte): Mgr. Jana Alušíková, Mgr. Zuzana Jahodníková, LL.M., Mgr. et Mgr. Katarína Kasalová

act legal Niederlande – act FORT (niederländische Transaktionsaspekte): Derk van Geel, Terry Steffens, Elias van Kampen

LAWorld – Nexsen Pruet (US-amerikanische Transaktionsaspekte): Todd Davidson, Mark W. Bakker

LAWorld – Nordia (finnische Transaktionsaspekte): Matti Kari, Annamarie Männikkö

LAWorld – Özkan (türkische Transaktionsaspekte): Zeynep Özkan Özeren

Flick Gocke Schaumburg (Steuern und Steuerstruktur): Christian Schatz, Corina Hackbarth, Anne-Catharine Lorek, LL.M.

act AC Tischendorf, Gerloff Liebler und K&L Gates sichern HALLHUBER erfolgreich per Insolvenzplan den Weg aus der Eigenverwaltung in die erfolgreiche Zukunft nach dem Lockdown



Das bekannte deutsche Modeunternehmen Hallhuber GmbH („Hallhuber„) beendet das seit April 2020 laufende Eigenverwaltungsverfahren (Schutzschirmverfahren) erfolgreich durch Insolvenzplan und ist operativ wieder voll handlungs- und wettbewerbsfähig.

Die Gläubiger haben am 11. Mai 2021 dem von der Eigenverwaltung vorgelegten Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Der heutige Tag sichert auch den dauerhaften Fortbestand von ca. 1.100 Arbeitsplätzen und den nachhaltigen Fortbestand eines der bekannten Anlaufpunkte in nahezu allen wesentlichen deutschen Innenstädten.

Hallhuber ist eines der prominentesten deutschen Modeunternehmen mit aktuell 1.100 Mitarbeitern, 380 Stores und Verkaufsflächen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Benelux und weiteren europäischen Staaten sowie eigenen Online-Plattformen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich. Im Geschäftsjahr 2019 hat Hallhuber einen Umsatz von rund EUR 200 Mio. erzielt. Die besondere Herausforderung der vergangenen Monate bestand insbesondere darin, zwei Lockdowns aufgrund der COVID-19 Pandemie betriebswirtschaftlich und rechtlich zu managen. Nachdem Hallhuber aufgrund des gestellten Insolvenzantrages keine Staatshilfen erhalten konnte, hat Hallhuber sich selbst in eine Art „Winterschlaf“ versetzt und damit juristisches Neuland betreten. Hierzu gehört auch die einstimmige Verabschiedung eines sog. Masseunzulänglichkeitsplans gem. § 210a InsO durch die (Altmasse)Gläubiger der die jetzige Perspektive und Betriebsfortführung erst ermöglicht und in dieser Größenordnung wohl einmalig in Deutschland sein dürfte.

Der Erfolg des Eigenverwaltungsverfahrens ist neben dem Mut zur Entscheidung auch einem in Deutschland einmaligen Schulterschluss aller wichtigen Stakeholder von Hallhuber – Finanzierer, Vermieter, Lieferanten, Mitarbeiter und nicht zuletzt auch der fest zu Hallhuber stehenden Kundenbasis geschuldet.  Die bisherigen Hallhuber Finanzierer, Robus Capital sowie CSP, werden Hallhuber auch weiterhin engagiert und dauerhaft begleiten. Auf Basis des einen Kapitalschnitt vorsehenden Insolvenzplans haben die Geschäftsführer von Hallhuber, Rouven Angermann und Torsten Eisenkolb, Geschäftsanteile erworben und sind neue Gesellschafter von Hallhuber.

Eigenverwaltung, Berater Hallhuber: act AC Tischendorf, Dr. Sven Tischendorf, MBA (Federführung, Generalbevollmächtigter, CRO), Dr. Alexander Höpfner (Federführung, Generalbevollmächtigter, CIO), Dr. Felix Melzer (Verfahrensabwicklung), Dr. Tara Kamiyar-Müller (Immobilienrecht), Dr. Matthias Müller, MBA (Transaktionsverhandlung), Dr. Stephan Schwilden, MBA (Arbeitsrecht), Dr. Nina Bogenschütz (Arbeitsrecht), Dr. Fabian Laugwitz, LL.M., MBA (Commercial)

WMWP steigt im Bank- und Finanzrecht JUVE Ranking 2021 weiter auf

In den letzten Jahren arbeitet WMWP stetig daran, den Bereich „Bank- und Finanzrecht“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dies wurde aktuell von JUVE, dem Magazin für Wirtschaftsjuristen in Österreich, mit einem weiteren Stern im Ranking 2021 belohnt.

Das Team rund um Mag. Martin Mutz, Dr. Roman Hager und Mag. Franz Asseg greift auf eine exzellente Vernetzung im Finanzsektor und eine langjährige Beratung renommierter Institute und Bankmandaten zurück.

Besonders hervorgehoben wird von JUVE die Erweiterung des Beratungsspektrums, das sich unter anderem intensiver mit aufsichtsrechtlichen Fragen, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Zahlungsverkehr und Investitionen in erneuerbare Energie befasst.

Hier geht es zum JUVE Ranking 2021 / Banking and Finance Law.

Tempton Gruppe weiter auf Expansionskurs

Tempton beabsichtigt, das gesamte operative Geschäft des Wettbewerbers Brilliant – mit mehr als 30 Niederlassungen und rund 1.200 Mitarbeitern – zu übernehmen. Mit künftig dann über 9.000 Mitarbeitern an bundesweit ca. 150 Standorten steigt Tempton damit unter den TOP 10 der führenden Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland noch weiter auf und festigt seine Position als einer der attraktivsten Partner und Arbeitgeber im Personaldienstleistungssektor.

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act legal Deutschland erneut als „Top Arbeitgeber 2021 in Insolvenz & Restrukturierung“ ausgezeichnet

„Nur wenige Kanzleien haben so zufriedene Anwälte, und nur wenige kommen auf einen Frauenanteil von 50 Prozent“ – azur Karriere hat uns erneut unter den 100 Top-Arbeitgebern für junge Juristen gerankt.





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