Dr. Sven Tischendorf, MBA (Eigenverwalter) und Dr. Alexander Höpfner (Eigenverwalter) stellen über eine Investorenlösung die erfolgreiche Beendigung des Insolvenzverfahrens der Schuhhäuser Salamander Klauser sicher

Dr. Sven Tischendorf in der Funktion des CRO, Dr. Alexander Höpfner in der Funktion des CIO und Dr. Christian Holzmann in der Funktion des Sachwalters verantworten seit 13. Dezember 2022 die Eigenverwaltung der deutschen Traditionsunternehmen Salamander Klauser.

Die Schuhfilialisten Salamander und Klauser Schuhe wurden 2016 von der Muttergesellschaft Ara, hinter der die Unternehmerfamilie Röseler steht, übernommen. Ara stellt selbst Schuhe her und besitzt zudem weitere Schuhmarken, wie etwa Lloyd oder Lurchi.

Die unglückliche Kombination aus den negativen Effekten der COVID-19 Pandemie sowie die wirtschaftlichen Turbulenzen ausgelöst durch den Ukraine Krieg hatten den Retailbereich von Salamander und Klauser schwer belastet.

In den vergangenen Monaten des Eigenverwaltungsverfahrens haben die Sanierungsexperten Dr. Sven Tischendorf und Dr. Alexander Höpfner jeweils als Geschäftsführer gemeinsam mit den beiden Salamader/Klauser Geschäftsführern Jens Keller und Jens Peter Klatt das Unternehmen durch die unverzügliche Stabilisierung des Geschäftsbetriebs und eine erfolgreiche Neuausrichtung wieder auf Kurs gebracht.

Parallel zu den operativen Aufgaben und der Sicherstellung einer stabilen Finanzierung wurde von Seiten der Eigen- und Sachwaltung ein Investorenprozess initiiert mit dem Ziel bis zum Herbst 2023 neue Eigentümer mit einer nachhaltigen Fortführungsstrategie zu gewinnen.

Im Rahmen dieses Investorenprozesses hat sich die Investorengruppe Prime Footwear gegen andere renommierte Strategen und Finanzinvestoren durchgesetzt. Prime Footwear Investors AG ist ein Zusammenschluss aus erfahrenen Manager-Persönlichkeiten mit profunden Kenntnissen in der Schuhbranche sowie renommierter Handelsexperten: Franz W. Wiest (Transformationsexperte), Familie Brandstetter-Finger (Organisationsberater mit Schuhhandelsbackround) sowie die Convergenta Beteiligungsgesellschaft sind neue Hauptanteilseigner.

Zudem sind die Unternehmer Peter Prange (ehm. Inhaber von Salamander/Klauser), Günter Althaus (EX-CEO ANWR Group) sowie Lothar Schäfer (EX-CEO von Adler Modemärkte und AppelrathCüpper) mit beteiligt.

Sowohl der Zeitpunkt als auch das Ergebnis des Investorenprozesses haben insbesondere aufgrund des aktuell sehr fragilen Marktumfeldes im filialisierten Schuh-Einzelhandel die Erwartungen übertroffen. Damit wird der größte Teil der ca. 1.000 Arbeitsplätze sowohl in den jetzt insgesamt 65 Filialen als auch in der Zentrale und Logistik am Standort Wuppertal gesichert.

Die Investorengruppe ist bei Salamander und Klauser jeweils über einen Insolvenzplan als Gesellschafter eingestiegen. Nachdem die Gläubiger den bei Salamander und Klauser eingereichten Insolvenzplänen anlässlich am 15. September 2023 abgehaltener Erörterungs- und Abstimmungsterminen zugestimmt haben, wird das Amtsgericht Wuppertal die Insolvenzverfahren zeitnah aufheben.

Ziel ist es nun, den operativen Übergang bis zur förmlichen Verfahrensaufhebung zu erwirken/sicherzustellen. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird das Team um Sven Tischendorf und Alexander Höpfner dem neuen Inhaber von Salamander und Klauser auch weiterhin zur Verfügung stehen.

Mit einer Vielzahl in 2020-2022 bereits erfolgreich abgeschlossener marktbekannter Eigenverwaltungsverfahren zählt die von den Partnern Dr. Sven Tischendorf, MBA und Dr. Alexander Höpfner geführte Insolvenz- und Sanierungspraxis von act AC Tischendorf zu den Marktführern in Deutschland.

Eigenverwaltung Salamander/Klauser: act legal Deutschland (act AC Tischendorf Rechtsanwälte), Frankfurt – Dr. Sven Tischendorf, MBA, Dr. Alexander Höpfner (beide Sanierungsgeschäftsführer); Dr. Felix Melzer (Insolvenzrecht, Restrukturierung); Dr. Tara Kamiyar-Müller (Immobilien); Dr. Fabian Laugwitz, MBA, LL.M. Eur. (Commercial); Dr. Nina Honstetter (Arbeitsrecht); Maximilian Dieler (Insolvenzrecht, Restrukturierung)

Great news – Welcome SKYE Partners

Mit großer Freude geben wir den Zusammenschluss von act legal Deutschlandy („ACT“) und SKYE Partners („SKYE“) zum 1. Juli 2023 bekannt.

Hierdurch entsteht auf dem deutschen Anwaltsmarkt eine führende 360 Grad Anlaufadresse für Private Equity Fonds und deren Portfoliounternehmen.

SKYE hat in der Private Equity Industrie einen herausragenden Ruf in der effizienten Begleitung insbesondere von small- und mid-cap Private Equity Transaktionen. Dies gilt vor allem für anspruchsvolle Primary Transaktionen (buy- und sellside), die Umsetzung von buy and build Strategien und sonstige transaktionsrelevante Themen.

ACT ist seit vielen Jahren trusted partner nahezu aller namhaften Private Equity Fonds insbesondere bei distressed und mid-cap Transaktionen, in Sondersituationen und bei Restrukturierungsaufgaben sowie in der leistungsstarken Unterstützung von PE-Portfoliounternehmen in deren Tagesgeschäft.

Das fünfköpfige SKYE-Team um den Gründungspartner Christoph Breithaupt wird bei ACT insbesondere das Segment von Leveraged Buyout Transaktionen weiter ausbauen. Neben Christoph Breithaupt, der bei ACT die Position des Equity Partners bekleiden wird, wird auch Julia Rosigkeit, die bei SKYE als Counsel tätig war, Partnerin.

Im Partnerkreis von ACT finden sich viele der im Markt bekannten Beraterpersönlichkeiten – unter anderem: Dr. Sven Tischendorf (distressed M&A, Sondersituationen und Restrukturierung), Dr. Fabian Brocke und Dr. Nina Honstetter (beide M&A, Private Equity und Corporate), Dr. Matthias Müller (distressed M&A, Private Equity und Corporate), Dr. Tara Kamiyar-Müller (Immobilientransaktionen), Dr. Alexander Höpfner (StaRUG und Eigenverwaltungsverfahren), Dr. Stephan Schwilden und Dr. Friederike Jawad (beide arbeitsrechtliche Restrukturierungen), Dr. Michelle Wiesner-Lameth (Compliance), Marcus Columbu (Finance), Dr. Marco Loesche (Notar mit umfassender Transaktionsexpertise).

Insgesamt unterstützt die Kombination aus ACT und SKYE die Private Equity Industrie in Deutschland künftig mit rund 40 Anwälten und Kaufleuten und ist international mit 11 Büros und insgesamt mehr als 100 Private Equity erfahrenen Anwälten in allen wesentlichen Europäischen Wirtschaftszenten vertreten.

ACT und SKYE verbindet bereits eine langjährige Zusammenarbeit in vielen erfolgreichen Transaktionen, die durch diesen Zusammenschluss auf die nächste Stufe gehoben wird.


Herzlich Willkommen SKYE Partners!

„Spiel • Satz • Action“ – ACT Frankfurt Open 2023

Unser erster Aufschlag zum ersten ACT Tennis Event war ein grandioser Erfolg. Alles war perfekt, unsere Gäste, das Essen, die Location, das Fairplay und die Stimmung. Ein unvergesslicher Nachmittag und Abend, den wir noch lange in Erinnerung behalten werden und garantiert … to be continued …

EuGH verpflichtet Unternehmen zu umfassenden Informationspflichten und organisatorischen Maßnahmen bei Löschbegehren im Datenschutz – Handlungsbedarf und Umsetzung in der Unternehmenspraxis

Überblick

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten
(= Verantwortliche im Sinne der DSGVO) auferlegt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sie andere Verantwortliche über die Geltendmachung von Betroffenenrechten (Kapitel 3 der DSGVO) informieren.

Bisherige Praxis

Bislang wurden die Verpflichtungen gemäß Art. 19 DSGVO (Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten) eher restriktiv ausgelegt und eine nur begrenzte Verpflichtung der Verantwortlichen angenommen.

Auslegung nach Maßgabe des EuGH-Urteils

Nach dem am 27. Oktober 2022 ergangenen Urteil des EuGH erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Art. 19 DSGVO auch auf solche Verantwortliche, von denen personenbezogene Daten empfangen wurden. Es ist dann Aufgabe dieses Verantwortlichen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sowohl Empfänger von Daten als auch die ursprüngliche Quelle über den Widerruf zu informieren. Die Verantwortlichen trifft also eine umfassende Informationspflicht über das Löschbegehren eines Betroffenen. Er hat praktisch alle weiteren Beteiligten in der Informationskette über das Löschungsgehren beziehungsweise einen Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung in die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten einzubinden.

Den Betroffenen steht umgekehrt ein Wahlrecht zu, an welchen Verantwortlichen sie innerhalb einer Verarbeitungskette eine Anfrage richten.

Umsetzung

Diese weite Interpretation des EuGH hat zur Folge, dass Verantwortliche die Einhaltung von der Betroffenenrechten in „alle Richtungen“ sicherstellen müssen. Faktisch bedeutet das eine umfassende Erfassung, woher personenbezogene Daten kommen und an wen sie weitergegeben werden.

Diese Anforderungen lassen sich nur durch eine präzise und aktuelle Dokumentation der fraglichen Prozesse (Daten-Mapping) in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und einer begleitenden Organisationsrichtlinie sicherstellen und nachweisen.

Wir haben umfassende Erfahrung in der Gestaltung der vorgeschriebenen Dokumente und wissen wie man diese gesetzeskonform und effektiv – passend zu Ihrer Unternehmenskultur – umsetzen können.

Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familiengründung, Zeit für den Nachwuchs haben und trotzdem Karriere machen – ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt und fortlaufend weiter in den Vordergrund rückt. Wie wichtig ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für den juristischen Nachwuchs heute? Was wird von Seiten der Arbeitgeber getan, um den gestiegenen Anforderungen nachzukommen und attraktiv zu bleiben? Und schließen sich Karriere in der Großkanzlei und Familienplanung gegenseitig aus? All diesen Fragen soll im Folgenden auf den Grund gegangen werden.

Bedeutung für Talente

Dass das Thema Familienplanung immer mehr an Bedeutung gewinnt, erkennt man insbesondere an den aufkommenden Wünschen der Talente in Bezug auf entsprechende Flexibilität und Förderung durch den Arbeitgeber. Die Zeiten wandeln sich, es dreht sich nicht mehr alles um möglichst viele Arbeitsstunden und die steilste Karriereleiter, die es besonders schnell zu erklimmen gilt. 

Vielmehr gewinnt Achtsamkeit und Ausgleich im Alltag gerade beim juristischen Nachwuchs an Wichtigkeit – ebenso mit Blick auf die Familienplanung. Außerdem steigt die Anzahl von Nachwuchsjuristinnen stetig, weshalb die Kanzleien auf deren Anforderungen eingehen müssen. Doch auch Väter möchten meist eine (längere) Elternzeit wahrnehmen, ohne auf Gegenwind zu stoßen, weil es in der Kanzlei nicht gerne gesehen wird. Ebenso wollen sowohl Väter als auch Mütter genügend Zeit mit ihren Neugeborenen verbringen und die Familie dadurch stärken. Beide Seiten möchten die Kinder aufwachsen sehen, anstatt erst nach Hause zu kommen, wenn sie schon schlafen. 

Trotzdem sollen etwaigen Karriereplänen dadurch keine Steine in den Weg gelegt werden. Wer beispielsweise den Plan verfolgt, Partner*in einer Kanzlei zu werden, dürfte es sich mehrmals überlegen, für längere Zeit vollumfänglich auszufallen. Dabei lehrt einen auch die Elternzeit vieles. So werden unter anderem Kompetenzen wie Zeitmanagement, Stressbewältigung, Kreativität und Resilienz gestärkt. Diesen Umständen sollte mehr Beachtung und Anerkennung zuteilwerden.

Das zeitliche Ausreizen der Elternzeit oder Arbeiten in Teilzeit bringt zudem einen wesentlich geringeren Verdienst mit sich. Dementsprechend sind immer häufiger auch finanzielle oder andere, über Teilzeitarbeit hinausgehende Unterstützungen und Anreize durch den Arbeitgeber gewünscht.

Worauf Kanzleien setzen

Um Talente von sich als Arbeitgeber zu überzeugen, sind folglich konkrete Maßnahmen von Vorteil. Viele Kanzleien sehen die Bedürfnisse und reagieren entsprechend. Schaut man sich bei ihnen um, sind mittlerweile verschiedene Modelle und Ideen zu finden.

Allen voran wird auf flexible Arbeitszeitmodelle und eine freie Wahl des Arbeitsortes gesetzt. So können Eltern auch zu Hause arbeiten und sich die Arbeitszeit freier einteilen. Damit werden sie den Bedürfnissen der Kinder gerecht.

Bei AC Tischendorf Rechtsanwälte zum Beispiel können die Anwälte und Anwältinnen die Arbeitszeit flexibel gestalten. Die Kanzlei stattet das Homeoffice wird voll aus und findet für Teilzeitmodelle individuelle Lösungen. (…)

Finanzielle Unterstützung
Darüber hinaus wird in manchen Kanzleien eine finanzielle Entlastung der Eltern durch Sonderzahlungen, Kostenübernahmen und Zuschüsse angestrebt. Hier und da setzen die Kanzleien sogar einen finanziellen Anreiz, wenn etwa Väter die Arbeitszeit im ersten Jahr nach der Geburt reduzieren. (…)

Immer größer und vielseitiger wird das Angebot im Hinblick auf Betreuungsmöglichkeiten und Familienservices wie dem Viva Familienservice oder dem pme Familienservice. 

Der pme Familienservice bietet zum Beispiel die Vermittlung bedarfsgerechter Lösungen und langfristiger Betreuungen, die kurzfristige Vermittlung von Notbetreuungen, eine 24-Stunden-Notbetreuungs-Hotline und Elternberatung zu pädagogischen Fragen, Elterngeld, Elternzeit und anderen individuellen Themen. (…)

Frendbetreuung in der Kanzlei
Ein sehr flexibles und zuvorkommendes Modell der Kinderbetreuung ist die Fremdbetreuung direkt im Haus der Kanzlei. Bei AC Tischendorf Rechtsanwälte findet sich eine solche liebevolle Kinderbetreuung ähnlich einer Tagesmutter. Diese gewährleistet je nach Kinderaufkommen einen optimalen Betreuungsschlüssel bis hin zu einer eins-zu-eins Betreuung. Diese Betreuung ist für die Mitarbeiter*innen vollständig kostenlos. Anders als bei einer öffentlichen Kita oder Kinderfrau zu Hause können hier Mütter – sofern gewünscht – zum Beispiel weiterhin unproblematisch das Kind stillen. 

Die Betreuungsmöglichkeit findet unter allen Kollegen und Führungskräften großen Anklang und positives Feedback. Sie wird unabhängig davon, welcher Elternteil in der Kanzlei arbeitet, gleichermaßen von Müttern und Vätern genutzt.

Die Anzahl der Betreuerinnen wird je nach Bedarf angepasst. Von Arbeitsbeginn bis circa 17:00 Uhr dürfen die Kinder hier schon mit wenigen Monaten teilnehmen. Die Räumlichkeiten sind mit Küche, Turnraum und vielem mehr vollständig und bedarfsgerecht ausgestattet. Die etwas älteren Kinder finden bei geringem Kinderaufkommen Spielkameraden in den Kindern der Betreuerinnen, denn diese dürfen gerne mitgebracht werden. Falls die Kinder der Mitarbeiter*innen in eine normale Kita gehen, können sie trotzdem in die kanzleieigene Betreuung kommen, wenn die Kita geschlossen ist. Dies bringt Flexibilität und reduziert Stress! Urlaubszeiten werden untereinander und mit der Betreuungsperson abgesprochen und entsprechend angepasst.

Viele Eltern würden gerne schon früher in den Job zurückkehren oder eine kürzere Elternzeit nehmen, um anschließend langsam und reduziert mit dem Arbeiten zu beginnen, erklärt AC Tischendorf Rechtsanwälte. Dieses Modell erschien als die beste Lösung für alle Seiten!

Fazit

Letztlich lässt sich festhalten, dass einige Arbeitgeber schon sehr durchdachte und zuvorkommende Maßnahmen ergreifen. Sie versuchen, es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen möglichst leicht zu machen, Arbeit und Familie zu vereinen und so flexibel wie möglich zu gestalten. Allerdings gibt es auch Unmengen an Arbeitgebern, die dies nicht erkennen und keine konkreten Angebote bringen. 

Wünschenswert wäre es, wenn mehr Kanzleien vollumfänglich fördern würden und darauf hinwirken, dass die Mitarbeitenden die konkreten Maßnahmen zur Unterstützung tatsächlich nutzen. Überdies ist es wichtig, dass die Mentalität bei Führungskräften und Kollegen/Kolleginnen in Bezug auf werdende Eltern und damit verbundene Maßnahmen wie die Elternzeit positiv und unterstützend ist. Hier gibt es in Zukunft noch viel Verbesserungsbedarf! Gleichwohl sieht man das Einschlagen des richtigen Weges anhand oben genannter Beispiele hin zu einem individuellen, flexiblen und nicht nachteilsbehafteten vereinten Familien- und Arbeitsleben.

Quelle: iurratio; Journal / Karriere

Arbeitgebermarktreport

past meets future +++ skills +++ future +++ priorities +++

Dr. Friederike Jawad, LL.M.

Attorney at law
act legal Germany Frankfurt, Germany
Telefon: +49 69 24 70 97 32 E-Mail schicken
Welche Rechtsgebiete sind momentan besonders spannend/gefragt?

Dr. Friederike Jawad „Die restrukturierungsnahen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, M&A, Insolvenzrecht. Wir raten Studierenden/Berufsanfängern jedoch davon ab, sich zu früh zu spezialisieren. Nur mit einem breiten Grundverständnis
im Wirtschaftsrecht ist gewährleistet, dass man später Zusammenhänge
verstehen und für die Mandanten über den Tellerrand schauen
kann.“

Wie viel „digitale Kanzlei” erwartet zukünftige Juristen?

Dr. Friederike Jawad „Kurzum: „Viel“ – Jurist*innen müssen sich zahlreichen „digitalen Herausforderungen“ stellen. Paperless work, digitale Verhandlungen und Smart-Documents-Tools sind schon üblich. Legal Tech wird in Zukunft zur Flexibilisierung des Arbeitsalltages, aber auch zur Effizienzsteigerung führen und das klassische anwaltliche Berufsbild  maßgeblich verändern.“

Skillcheck: Welche Fähigkeiten müssen unbedingt sitzen, wie viel Praxis
wird vorausgesetzt?

Dr. Friederike Jawad „Breiter Blick zahlt sich aus! Heißt: Studium und Referendariat nutzen,
sich möglichst viel anzuschauen. Das können sowohl ein Auslandsaufenthalt, als auch spannende Praktika (gerne auch in „nicht-juristischen“ Bereichen) sein. Wer neben Jura-Kenntnissen eine kaufmännische Grundausbildung mitbringt, dem stehen in Wirtschaftskanzleien viele Türen offen.“

Alles anders: Welchen Herausforderungen/Neuerungen müssen sich angehende Berufseinsteiger
in den nächsten Jahren stellen?

Dr. Friederike Jawad „Der Trend, Teilaufgaben, die früher durch Anwält*innen erfüllt wurden, künftig durch Legal Tech zu „erledigen“, wird sich fortsetzen. Mehr denn je gilt daher: „Man lernt nie aus“. Wer aber über eine gute Grundausbildung verfügt, bereit ist, sich stetig fortzubilden und neuen Technologien offen gegenübersteht, hat alle Skills für einen
spannenden Beruf.“

Quelle: www.audimax.de, JURA Q1 2022-Nachgefragt Arbeitsmarktreport 2022

Fashion forward – The Platform Group wird neuer Aktionär bei Fashionette AG

The Platform Group – der Pionier im Bereich Inline-Platformen (u.a. DocGreen, Stylefy, Taschen24 etc.) wird mit dem Erwerb von 2,4 Millionen Aktien neuer Großaktionär bei der fashionette AG. Die führende Online Plattform für hochwertige Modeaccessoires und Parfum & Kosmetik im Premium- und Luxussegment verzeichnet einen Umsatz von EUR 165 Mio. und wächst stetig weiter. The Platform Group, deren Ursprung im Jahr 1882 liegt, bis heute zum Family Office der Benner Holding gehört und mittlerweile 4.000 Partner in 16 verschiedenen Branchen angebunden hat, erweitert damit konsequent ihr Portfolio.

Berater The Platform Group im Bereich Finance: act legal Deutschland (act AC Tischendorf Rechtsanwälte), Marcus Columbu (Federführung), Swantje Columbu

Neuausrichtung – Salamander Deutschland GmbH & Co. KG und 𝗞𝗹𝗮𝘂𝘀𝗲𝗿 werden in Eigenverwaltung neu aufgestellt

Dr. Sven Tischendorf, MBA und Dr. Alexander Höpfner wurden zum 13. Dezember 2022 in die Geschäftsführung berufen und stellen seit dem gemeinsam mit den beiden weiteren Geschäftsführern Jens Keller and Jens Peter Klatt die erfolgreiche und uneingeschränkte Fortführung beider Traditionsunternehmen.

Klicken Sie hier für weitere Infos.

Mobility forward – The Platform Group erwirbt mit ihrer Beteiligung ViveLaCar die Mobility Platform Cluno

The Platform Groupder Pionier im Bereich Online-Platformen (a.o. DocGreen, Stylefy, Taschen24 etc.) hat mit ihrer Beteiligung ViveLaCar die Autoplattform Cluno Deutschland von der börsennotierten Cazoo GROUP, UK, erworben. Mit der Übernahme mehrerer tausend Fahrzeuge, Abonnenten, 50 Mitarbeitern sowie den Büros in München ist ViveLaCar damit die größte Plattform für Auto-Abos in der DACH-Region und The Platform Group einer der größten Flottenbesitzer in Deutschland, hinter Sixt, Hertz etc.

The Platform Group, deren Ursprung im Jahr 1882 liegt, bis heute zum Family Office der Benner Holding gehört und mittlerweile 4.000 Partner in 16 verschiedenen Branchen angebunden hat, stärkt damit konsequent ihr Portfolio.

Berater The Platform Group: act legal Deutschland (act AC Tischendorf Rechtsanwälte), Marcus Columbu (Projektmanagement, Finance), Dr. Fabian Brocke, LL.M. (M&A)
Berater ViveLaCar GmbH: Dr. Michael Inhester (M&A), Poellath, München
Berater Cazoo Group: Anthony Cross, Luise Meyer-Lindemann (beide M&A), Eversheds Sutherland, München